Verfügungsfonds Lokale Wirtschaft
Wir fördern Ihr Engagement!
Im Rahmen des Interkommunalen Integrierten Stadterneuerungsprogramms haben die Städte Gelsenkirchen und Herten 2020 einen Verfügungsfonds zur Stärkung der lokalen Ökonomie eingerichtet: Damit werden private Projekte, Aktionen und Maßnahmen von engagierten Unternehmen, Vereinen, Initiativen oder Einzelpersonen zu 50 % gefördert, die die Stadtmitte sowohl schöner machen als auch stärken und verbessern.
Das können zum Beispiel sein:
- Maßnahmen, die die Stadtteilkultur stärken, z. B. Veranstaltungen und Märkte, um mehr Kunden ins Quartier zu locken
- Maßnahmen, die den Einzelhandel beleben, z. B. Marketing-Aktionen
- Maßnahmen, die das Stadtbild aufwerten, z. B. Verschönerungsmaßnahmen durch neue Sitzgelegenheiten oder Blumenkübel etc.
- Mitmachaktionen und Festivitäten
- Aktionen und Workshops, die z. B. Händler/-gemeinschaften und Hauseigentümer unterstützen und qualifizieren
- Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Imagebildung, z. B. Broschüren, Flyer, die Weiterentwicklung der Internetseiten oder Merchandising-Artikel
Diese Projekte sind bereits umgesetzt worden
Kampagne „Watt willste woanders?“ zur Abschwächung der coronabedingten Härten für Unternehmerinnen und Unternehmer
Aufkleber für die teilnehmenden Unternehmen am Netzwerk Wir in Hassel
Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung auf der Bahnhofstraße in Westerholt um neue Elemente
Aktualisierung und Umgestaltung der Internetseite
www.wir-in-hassel.de
des Unternehmensnetzwerks
Wir in Hassel e. V.
Ausstattung des „Kauenhofes“ und der „Pförtnerbude“ auf dem Gelände der Neue Zeche Westerholt für Veranstaltungen von Vereinen, Firmen und der Bürgerschaft
Aktualisierung und Umgestaltung der Internetseite
www.westerholt-info.de
der Werbe- und Interessengemeinschaft Westerholt
Installation von Digitalen Schaufenstern in Westerholt und Hassel, auf denen Infos über die Mitgliedsunternehmen der Werbegemeinschaften an zentralen Standorten präsentiert werden
Anträge, Finanzierung & Bewilligung
Grundsätzlich können alle Unternehmen, Vereine, Initiativen oder Einzelpersonen einen Antrag zur Förderung stellen, die sich für die Stärkung der Stadtteile engagieren wollen. Projekte werden zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung des Bundes, des Landes und der Städte Gelsenkirchen und Herten gefördert, die andere Hälfte muss aus privaten Mitteln finanziert werden. Das Budget für den Verfügungsfonds sieht Mittel in Höhe von rund 20.000 € pro Jahr vor. Über die Bewilligung von Mitteln bei Projektanträgen entscheidet ein Vergabegremium, das „Interkommunale Gremium Lokale Wirtschaft Hassel.Westerholt.Bertlich‘.
Das Vergabegremium setzt sich aus privaten Akteuren, Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaftsförderungen der Städte Gelsenkirchen und Herten, der wirtschaftsrelevanten Institutionen sowie der kommunalen Politik und des Gebietsbeirats zusammen.
Im Einzelnen sind dies:
Vertreter:innen der lokalen Wirtschaft
- 2 Vertreter:innen der Werbe- und Interessengemeinschaft Westerholt
- 2 Vertreter:in des Unternehmensnetzwerks Wir in Hassel e. V.
- 3 Vertreter:in der Haus- und Grundstückseigentümer
Vertreter:innen der Städte und wirtschaftsrelevante Institutionen
- 1 Vertreter:in der Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen
- 1 Vertreter:in der Wirtschaftsförderung Herten
- 1 Vertreter:in der IHK Nord Westfalen
Vertreter:innen der Kommunalpolitik und des Stadtteilgremiums
- Bezirksbürgermeister:in Gelsenkirchen Nord
- Vorsitzender Bezirksausschuss Westerholt
- 2 (bürgerschaftliche) Vertreter:innen aus dem Gebietsbeirat
Die Geschäftsführung des Gremiums übernimmt das Stadtteilbüro Hassel.Westerholt.Bertlich.
Wenn Sie mehr Informationen über den Verfügungsfonds Lokale Wirtschaft Hassel.Westerholt.Bertlich wissen möchten, steht Ihnen hier die Richtlinie als PDF zur Verfügung. Gerne können Sie hierzu auch auf das Team Lokale Ökonomie im Stadtteillbüro unter 0209/1 69 69 22 zukommen.