Umnutzung leerstehender Ladenlokale Polsumer Straße
Neue Perspektiven für Ihre Immobilie
Sie sind private:r Besitzer:in einer Immobilie auf der Polsumer Straße? Dann werden Sie im Rahmen dieses Förderprogramms inhaltlich und finanziell von uns unterstützt, wenn es darum geht, eine andere Nutzung ihrer Gewerbeimmobilie zu finden. So kann beispielsweise aus einem leerstehenden gewerblich genutzten Ladenlokal eine Mietwohnung werden, oder es entstehen attraktive Büroräume. Damit erhält Ihre Immobilie wieder eine langfristige Nutzungsperspektive!
Gefördert werden alle für eine Umnutzung notwendigen Umbauten, auch die damit verbundenen Planungsleistungen sind förderfähig.
Nutzen Sie die kostenlose Beratung, denn Fragen zu Ihrem Vorhaben können am besten in einem persönlichen Gespräch erörtert werden. Kommen Sie gerne auf uns zu unter 0209/1 69 69 22 oder info@stadterneuerung-hwb.de!
Was ist förderfähig?
Baumaßnahmen zur dauerhaften Umnutzung leerstehender Ladenlokale, die der Standortaufwertung dienen, sind förderfähig.
Zum Beispiel:
- Entkernung, Abriss von Anbauten
- Herstellung von Barrierefreiheit
- Gestaltung des Eingangsbereichs
- Gestaltung einer ansprechenden Fassade inklusive Rückbau von Vordächern und Werbeanlagen im Erdgeschoss
- Zusammenlegung von Ladenlokalen
- Planungskosten bzw. Gebühren für Baugenehmigungen
- Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Standards
Voraussetzungen
- Die Immobilie liegt im Förderbereich.
- Sie nehmen einen Beratungstermin mit den Quartiersarchitekten wahr.
- Der Umbau wird für eine dauerhaft andere Nutzung geplant, ein Einzelhandel ist ausgeschlossen.
- Sie wirken bei der Erhebung von Mietdaten mit.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuschussförderung beträgt bis zu 45 % der Kosten, abhängig von möglichen zukünftigen Einnahmen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.
Mögliche Fördersätze
- 25 % bei umgenutzen Flächen, die später wieder mit Mieteinnahmen vermietet werden.
- 45 % bei umgenutzten Flächen, die später ohne Mieteinnahmen zur Verfügung gestellt werden.
- Die förderfähigen Gesamtkosten liegen bei maximal 100.000 €, darüber hinausgehende Investitionen werden nicht gefördert.
Ablauf Ihres Förderantrags
- Sie führen ein Beratungsgespräch vor Ort in Ihrer Immobilie und bekommen die Antragsunterlagen ausgehändigt.
- Sie reichen die Unterlagen im Stadtteilbüro ein.
- Die Unterlagen werden im Stadtteilbüro und bei der Stadt Gelsenkirchen geprüft und sie erhalten einen Förderbescheid der Stadt Gelsenkirchen.
- Nach Erhalt des Förderbescheids dürfen Sie eine Baufirma mit der Umsetzung beauftragen.
- Nach dem Umbau reichen Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise im Stadtteilbüro ein.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird der ermittelte Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Stadtteilbüro Hassel.Westerholt.Bertlich:
Ein Gemeinschaftsprojekt der Städte Gelsenkirchen und Herten
Egonstraße 10
45896 Gelsenkirchen
0209/1 69 69 22
info@stadterneuerung-hwb.de
Förderabschnitt auf der Polsumer Straße